
Die Anwendung von medizinischer bzw. klinischer Hypnose setzt voraus, dass die behandelnde Person über eine Heilerlaubnis verfügt. Medizinische Hypnose darf daher ausschließlich von
Auch die Begriffe „Therapie“, „Hypnotherapie“ bzw. „Hypnosetherapie“ dürfen nur dann verwendet werden, wenn eine entsprechende Heilerlaubnis vorliegt. Mein Tipp: Informieren Sie sich im Zweifel vorab über die Qualifikation und Ausbildung Ihres Behandlers und fragen Sie nach, wann und wo die Hypnoseausbildung absolviert wurde.
Vor jeder Hypnosebehandlung ist eine ausführliche Anamnese unverzichtbar. Dazu gehört selbstverständlich auch die Abklärung, ob eine organische Ursache für die Beschwerden vorliegen könnte. Bei anhaltenden oder unklaren Symptomen empfehle ich Ihnen daher, sich vor Beginn der Hypnosebehandlung ärztlich untersuchen zu lassen – insbesondere dann, wenn körperliche Beschwerden bestehen. So kann eine organische Ursache ausgeschlossen werden und es kann geklärt werden, ob einer begleitenden Hypnose/Hypnosetherapie nichts im Wege steht. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt. Je nach Beschwerden kann eine Blutuntersuchung sinnvoll sein (z. B. Leber-, Nieren- und Schilddrüsenwerte).
Neben den Bereichen Rauchentwöhnung, Gewichtsreduktion sowie Entspannung und Stressreduktion bin ich in meiner Praxis in Hannover auf folgende Anwendungsbereiche der klinischen bzw. medizinischen Hypnose spezialisiert:
In einem persönlichen Vorgespräch zw. Anamnesegespräch klären wir gemeinsam, ob Hypnose für Ihr Anliegen geeignet ist und welche Vorgehensweise am besten zu Ihnen passt.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie folge ich dem Grundsatz der therapeutischen Sorgfaltspflicht. Das bedeutet: Hypnose bzw. Hypnosetherapie wird nicht angewendet oder nur nach sorgfältiger ärztlicher Abklärung, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen.
Hypnose wird nicht durchgeführt, wenn …
Medizinische und psychische Kontraindikationen (Auswahl)
Hinweis zur Sicherheit
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob Hypnose für Ihr Anliegen geeignet ist. Bei unklaren oder körperlichen Beschwerden empfehle ich grundsätzlich eine ärztliche Abklärung, bevor wir therapeutisch starten.
Erste Sitzung: Vorgespräch, Anamnese & Zielklärung
In der ersten Sitzung nehmen wir uns ausreichend Zeit, um uns kennenzulernen und Ihr Anliegen in Ruhe zu besprechen. Sie erhalten Raum, über Ihre Beschwerden, Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele zu sprechen.
Folgende Inhalte stehen im Fokus:
Methodenwahl: Abhängig von Ihrer Symptomatik, dem Ergebnis der Anamnese und Ihrer Zielsetzung entscheiden wir gemeinsam, ob wir mit:
Kleine Trance-Übung: Mit einer kurzen Übung erkunden wir Ihre persönliche Trancefähigkeit und Ihr Erleben in Hypnose.
Planung der Folgesitzung: In einem zweiten Termin beginnt dann die eigentliche hypnotische Arbeit, klärend und lösungsorientiert.
Wie viele Sitzungen sind sinnvoll?
Viele Anliegen lassen sich bereits innerhalb von 2 bis 5 Hypnosesitzungen deutlich klären und stabilisieren. Ziel ist, dass Sie anschließend auch mit Selbsthypnose oder inneren Techniken eigenständig weiterarbeiten können.
Selbstverständlich begleite ich Sie bei Bedarf auch darüber hinaus gern weiter.
Qualität, Ethik und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihrer Zeit und Ihren Ressourcen besonders wichtig. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass ich in unserer Zusammenarbeit:
Mein Ziel ist, dass Sie sich bei mir sicher, verstanden und kompetent begleitet fühlen.